EU-Zollreform & GPSR

Warum Direktversand aus Asien komplexer wird und ein Lager in Europa für Unternehmen an Bedeutung gewinnt

Kurz gesagt: Der Direktversand einzelner Sendungen aus Asien nach Europa wird durch neue regulatorische Anforderungen komplexer. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Produktsicherheit und Verantwortlichkeiten innerhalb der EU. Für Marken und Importeure lohnt es sich deshalb, ihre bisherige Lieferketten-Logik zu überprüfen.

EU-Zollreform & GPSR: Was sich für Asien-Importe ändert

Für viele Marken und Händler war der direkte Versand aus Asien an europäische Endkunden lange ein attraktives Modell. Waren konnten direkt vom Hersteller oder einem asiatischen Lager zum Kunden geschickt werden, ohne zusätzliche Lagerstufe innerhalb Europas.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern sich jedoch.

Mit neuen Zollregelungen und den Anforderungen der General Product Safety Regulation (GPSR) gewinnen Themen wie Einfuhr, Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und eine verlässliche Struktur innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung.

Für Unternehmen stellt sich deshalb eine zentrale Frage: Ist der Einzelversand aus Asien noch die sinnvollste Lösung oder ist es Zeit für eine europäische Lager- und Distributionsstruktur?

Was sich beim Zoll ändert

Seit dem 1. Juli 2026 gelten veränderte Rahmenbedingungen für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro entfällt.

Damit verändern sich insbesondere die Bedingungen für Unternehmen, die viele einzelne Bestellungen direkt aus China oder anderen asiatischen Ländern an europäische Endkunden versenden.

Je kleinteiliger die Lieferstruktur, desto relevanter werden Zollabwicklung, Datenqualität und zusätzliche Kosten pro Sendung.

Für Unternehmen kann es deshalb wirtschaftlich interessanter werden, Waren gebündelt nach Europa zu importieren, zentral zu verzollen und anschließend aus einem europäischen Lager an die jeweiligen Endkunden zu verteilen.

Statt vieler einzelner Importvorgänge entsteht so eine zentral organisierte Lieferkette.

GPSR: Produktsicherheit braucht Verantwortung in der EU

Neben den zollrechtlichen Veränderungen spielt die General Product Safety Regulation (GPSR) eine wichtige Rolle.

Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und stellt neue beziehungsweise konkretisierte Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten innerhalb der Europäischen Union.

Ein zentraler Punkt für Unternehmen außerhalb der EU: Für betroffene Verbraucherprodukte muss eine verantwortliche Person innerhalb der EU vorhanden sein.

Gerade für asiatische Hersteller und internationale Marken ohne eigene europäische Niederlassung ist das relevant. Je nach Konstellation können dafür beispielsweise ein Importeur oder ein Bevollmächtigter infrage kommen.

Damit wird deutlich: Wer Produkte auf dem europäischen Markt vertreibt, muss nicht nur den Transport organisieren. Auch Verantwortlichkeiten, Produktinformationen, Kennzeichnungen und Rückverfolgbarkeit müssen innerhalb der Lieferkette berücksichtigt werden.

1. Welche Rolle hat agorando?

Agorando unterstützt Marken und Importeure bei der operativen Umsetzung einer europäischen Fulfillment-Struktur.

Dazu gehören unter anderem Importlagerung, EU-weite Distribution und Retourenmanagement. Statt einzelne Bestellungen direkt aus Asien zu versenden, können größere Warenmengen gebündelt eingeführt und anschließend von unserem Standort aus weiterverteilt werden.

Auch die für den Fulfillment-Prozess erforderlichen Produkt-, Zoll- und Steuerdaten können frühzeitig in die Abläufe integriert werden.

Bei der Produktsicherheit unterstützen wir zudem operative Prozesse rund um Produktkennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie Rückrufabwicklung.

So entsteht eine Lieferkette, die nicht erst beim Versand beginnt, sondern Einfuhr, Lagerung, Fulfillment, Distribution und Retouren gemeinsam betrachtet.

2. Welche Vorteile ein Lager in Europa bieten kann

Ein europäisches Import- und Fulfillment-Lager kann mehrere Prozesse innerhalb einer Struktur zusammenführen.

Waren können gebündelt eingeführt und anschließend innerhalb Deutschlands beziehungsweise der EU verteilt werden. Dadurch befindet sich der Bestand näher am eigentlichen Absatzmarkt.

Das ermöglicht in vielen Fällen kürzere Lieferwege zum Endkunden und eine lokale Versandabwicklung.

Auch Retouren müssen nicht erst zurück nach Asien transportiert werden. Sie können innerhalb Europas angenommen, geprüft und je nach Zustand wieder eingelagert oder anderweitig bearbeitet werden.

Gleichzeitig lassen sich Zoll-, Steuer- und Produktdaten frühzeitig in die Logistikprozesse integrieren.

3. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Lieferkette zu prüfen

Die regulatorischen Veränderungen zeigen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Handel zwischen Asien und Europa weiterentwickeln.

Für Marken, Hersteller und Importeure bedeutet das nicht zwangsläufig, dass bestehende Lieferketten vollständig neu aufgebaut werden müssen. Es ist jedoch sinnvoll zu prüfen, ob der direkte Einzelversand weiterhin wirtschaftlich und organisatorisch zur eigenen Strategie passt.

Gerade für Unternehmen, die in Deutschland oder anderen EU-Märkten wachsen möchten, kann eine gebündelte Einfuhr mit anschließendem Fulfillment aus Europa eine interessante Alternative sein.

Ihre nächsten Schritte

  • Aktuelle Import- und Versandstruktur analysieren

  • Kosten des Einzelversands aus Asien mit einer gebündelten Einfuhr vergleichen

  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nach GPSR klären

  • Verantwortliche Person innerhalb der EU bestimmen

  • Produktkennzeichnungen und erforderliche Produktinformationen überprüfen

  • Rückverfolgbarkeit der Produkte innerhalb der Lieferkette sicherstellen

  • Zoll-, Steuer- und Produktdaten vollständig und zentral erfassen

  • Möglichkeiten für Importlagerung und Fulfillment innerhalb der EU prüfen

  • Europäische Retourenprozesse berücksichtigen

Whitepaper zum Download

Das begleitende Whitepaper „EU-Zollreform & GPSR: Was sich für Asien-Importe ändert“ zeigt die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Import, Lagerung und Distribution in Europa.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die beschriebenen regulatorischen Entwicklungen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem vom Produkt, der Lieferkette, der Rolle des jeweiligen Unternehmens und den Absatzmärkten ab.

Stand: August 2026

Quellen

  • Verordnung (EU) 2026/382 – Änderungen der zollrechtlichen Rahmenbedingungen und Wegfall der bisherigen 150-Euro-Freigrenze

  • Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR)

  • Europäische Kommission – Informationen zur General Product Safety Regulation und zu den Anforderungen an Verbraucherprodukte

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